Vermittlung von Gewerbeobjekten
Die Vermittlung von Gewerbeobjekten kann optional privat oder mit Hilfe eines Immobilienmaklers durchgeführt werden. Der Prozess ist mit zahlreichen steuerlichen und rechtlichen Aspekten verknüpft, die es dringend einzuhalten gilt. Gewerbeimmobilien umfassen Räume, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Das Objekt muss daher primär eine gewerbliche Funktion besitzen.
Gewerbliche Immobilien besitzen facettenreiche Nutzungsmöglichkeiten. Demnach existieren gewerbliche Immobilien in den Bereichen von Produktion, Handel, Büro, Logistik oder Freizeit. Ebenso sind Praxen dem Segment der gewerblichen Immobilien zuzuordnen. Der private Verkauf einer gewerblichen Immobilie garantiert eine höhere Kontrolle des Eigentümers im Rahmen der Vermittlung. Zusätzlich entfallen die Kosten für einen professionellen Gewerbemakler.
Wird ein Makler mit der Vermittlung bzw. dem Verkauf beauftragt, so wird im Falle eines erfolgreichen Vertragsabschlusses eine Provision für den jeweiligen Makler fällig. Diese Kosten sind von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen zu tragen. Diese Courtage ist sowohl von dem Verkaufspreis als auch von dem Bundesland abhängig in dem der Vertrag rechtswirksam abgeschlossen wird. Daher greift im Bereich von Gewerbeobjekten nicht das sogenannte „Bestellerprinzip". Laut diesem muss seit dem 1. Juni 2015 grundsätzlich die Partei den Makler zahlen, die ihn beauftragt hat. Die Spanne der anfallenden Maklerprovision bewegt sich in Deutschland durchschnittlich zwischen 4,76 % und 7,14 %.
Der Verkauf von Gewerbeimmobilien unterliegt der Einkommen- und der Gewerbesteuer. Ob die Gewerbesteuer tatsächlich erhoben wird, entscheiden die regionalen Finanzämter. Eigentümer, die ihre gewerbliche Immobilie privat verkaufen, dürfen innerhalb einer Zeitspanne von 5 Jahren maximal 3 Immobilien verkaufen. Wird dieser verbindliche Richtwert überschritten, ist der Verkauf als gewerblicher Handel einzustufen. In diesen Fällen ist eine Veräußerung gewerbesteuerpflichtig.
Gewerbeimmobilien können grundsätzlich trotz Vermietung zum Verkauf durch den Inhaber freigegeben werden. Vermietete Objekte implizieren eine Rendite für den Käufer. Aufgrund dessen werden zum Wiederverkauf stehende vermietete Immobilien relativ schnell verkauft. Um eine schnelle Vermittlung der Immobilie herbeizuführen sollten Eigentümer eine fundierte Auflistung über die zu erwartenden Mieteinahmen, das Risiko für potentielle Zahlungsausfälle der Mieter und die voraussichtlichen Kosten für die Instandhaltung anfertigen. Kaufinteressen erhalten somit einen umfassenden und transparenten Eindruck und können schneller eine Kaufentscheidung treffen. Die Vermittlung von Gewerbeobjekten kann somit effizient verkürzt werden.
Der Preis ist im Rahmen einer gewerblichen Veräußerung an verschiedene Faktoren gebunden. So fungieren der Standort des Objektes, die Mieteinnahmen, der IST – Zustand der Immobilie und die jeweilige Finanzierung als preisbildende Instrumente.
Eine genaue Aufschlüsselung der Mieteinnahmen bezüglich der Faktoren Sicherheit und Konstanz lässt die mögliche Rendite für den Käufer realistisch abschätzen. Der Preis einer Gewerbeimmobilie ist stets mit dessen Standort und der infrastrukturellen Anbindung verknüpft.
Der IST – Zustand des Objektes ist umfassend zu dokumentieren, um die Kosten für die Instandhaltung bzw. die Instandsetzung zu kalkulieren.
Zusätzlich sollte ein mögliches Finanzierungskonzept dargelegt werden, das den Kaufinteressenten überzeugen sollte.