Welche Aufgaben kommen auf den Makler für Immobilienverkauf zu?
Der Makler für Immobilienverkauf bietet seine Dienste im Rahmen einer persönlichen Bewertung oder online an. Eine Online-Bewertung erfolgt jedoch meistens nur auf einem datenbasierten Algorithmus, der einen groben Wert liefert. Dafür ist er kostenlos. Auch der Besuch des Maklers kann kostenlos erfolgen, sofern ihn der Kunde ausschließlich für eine erste Abschätzung bestellt. Sobald der Spezialist jedoch beauftragt wurde, erhält er seine Provision, sofern sein Handeln direkt oder indirekt zum Verkauf beiträgt. Anfallende Provisionen zahlen der Käufer und der Verkäufer jeweils zur Hälfte. In Abhängigkeit zum Objekt ermittelt der Makler für den Immobilienverkauf einen Schätzwert, zu dem er es auf seinem Internetportal anbietet. Hier kommen neben reinen Grundstücken, bebaute Einheiten sowie Eigentumswohnungen in Frage. Einige Makler konzentrieren sich primär auf Gewerbeimmobilien. Bei ihnen gelten abweichende Regelungen. Grundsätzlich muss der Makler einen schriftlichen Vertrag vorlegen. Ansonsten greift das Geschäft nicht.
Doch im Vergleich zum Verkauf über eine Anzeige in der Zeitung oder dem Internet bringt der Makler entscheidende Vorteile. Gute Anbieter sind Mitglieder in der zentralen Maklervereinigung. Außerdem richten sie für ihr Unternehmen eine aussagefähige Internetpräsenz ein. Hier stellen sie die von ihnen betreuten Immobilien mit allen wesentlichen Einzelheiten ein. Interessenten, die weitere Details benötigen, können den Vermittler direkt oder online ansprechen und einen Termin vereinbaren. Nachdem der Makler für Immobilienverkauf tätig geworden ist, benötigt er noch weitere Unterlagen. Neben einem aktuellen Energiepass sollten alle Bauunterlagen vorliegen. Dazu gehört neben dem Lageplan auch ein Grundbuchauszug. Aus ihm gehen die rechtlichen Verhältnisse hervor, auf die sich der Käufer einstellen muss.
Die Übertragung des Eigentums erfolgt über einen Notar. Am Tag der Unterzeichnung kann der Makler vor Ort sein, seine Anwesenheit ist jedoch nicht ausdrücklich erforderlich. Besonders wichtig ist die korrekte Wertermittlung. Sie entscheidet darüber, ob der Käufer den für die Immobilie möglichen Preis zahlt. Wer den Makler bestellt, kann davon ausgehen, dass er die noch benötigten Unterlagen beschafft. Dazu wird ihm eine entsprechende Vollmacht erteilt, mit der er sich an die betreffenden Ämter wenden kann. Beim Katasteramt erfährt er beispielsweise, wie hoch der durchschnittliche Quadratmeterpreis ist, den er veranschlagt.
Für die Bewertung zieht er einen Gutachter hinzu. Es handelt sich meistens um einen Bauingenieur, der gleichzeitig als vereidigter Sachverständiger für das Bauwesen auftritt. Zusammen beraten sie den Verkäufer der Immobilie in allen betreffenden Fragen des Bau- und Vertragsrechts, um ihn auf die Verkaufsverhandlungen optimal vorzubereiten. Bei der Begehung der Immobilie ist absolute Offenheit gefragt. Dem Makler für Immobilienverkauf darf keine für den Abschluss wesentliche Einzelheit verschwiegen werden. Das hängt damit zusammen, dass der Eigentümer bei arglistigem Verschweigen auch nach dem Verkauf für alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten aufkommen muss.