Kurzgutachten Haus - wann ist ein solches ausreichend?
Bei einem sogenannten Kurzgutachten für ein Haus handelt es sich um die Wertermittlung einer Immobilie. Diese wird genauestens beschrieben und es finden Erläuterungen zu dieser statt. Des Weiteren wird der derzeitige Gesamtwert kalkuliert. Ein solches Gutachten umfasst in den meisten Fällen mehrere Seiten. Zum Einsatz kommen hier das sogenannte Ertragswertverfahren und auch das Sachwertverfahren. Auf diese Art und Weise kann eine möglichst genaue Bewertung der Immobilie erfolgen.
Kurzgutachten Haus: welche Kosten kommen auf einen zu?
Die Kosten für ein solches Gutachten richten sich nach dem Wert der Immobilie. Je höher der Wert einer Immobilie einzuschätzen ist, desto höher fällt auch der Preis für das Wertgutachten aus. In der Regel liegen die Kosten für ein solches jedoch im dreistelligen Bereich. Eine gute Alternative zu einem Vollgutachten, welches schon mal schnell noch teurer werden kann. Letztendlich sollte man die Kosten jedoch stets mit dem Gutachter besprechen, da diese stark variieren können.
Kurzgutachten Haus: wann kommt ein Gutachten infrage?
Ein Kurzgutachten Haus, beispielsweise von der Sachverständigengemeinschaft Wulf & Kollegen, wird nicht von jeder Behörde oder beim Verkauf einer Immobilie akzeptiert. In einem solchen Fall ist ein Vollgutachten erforderlich. Möchten Sie eine Immobilie kaufen und für sich selbst ein solches Gutachten erstellen lassen, so ist dies problemlos möglich. Verkaufen Sie Ihre Immobilie und der potenzielle Käufer ist mit einem solchen Gutachten einverstanden, auch dann kann dieses gewählt werden. Handelt es sich um ein Erbe und Sie möchten wissen, wie viel die Immobilie wert ist, so können Sie ebenfalls auf ein Kurzgutachten zurückgreifen, was auch für eine einvernehmliche Scheidung gilt. Bei einem solchen Kurzgutachten müssen Sie sich an einen Immobiliengutachter wenden. Dieser schaut sich die Immobilie an und wirft einen Blick auf den Grundriss. Er zieht in seine Überlegung nicht nur den Zustand der Immobilie mit ein, sondern auch die Lage, das Baujahr, die eventuellen baulichen Veränderungen und die Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, welche durchgeführt wurden. Letztendlich schaut sich der Gutachter nach seiner Besichtigung Häuser an, die Ähnlichkeiten aufweisen und zu welchem Preis diese veräußert wurden.
Was darf ein Immobiliengutachter nicht?
Ein Kurzgutachten für ein Haus darf nur ein Immobiliengutachter erstellen, der persönlich nicht betroffen ist. Er dürfte daher niemals eine Immobilie bewerten, die von einem Familienangehörigen oder sich selbst stammt. Gutachten in eigener Sache sind daher ein absolutes Tabu. Der Immobiliengutachter wird Fragen bezüglich der Immobilie stellen, die Antworten müssen Sie jedoch auch belegen können. Sämtliche Rechnungen bezüglich Sanierungen oder Renovierungen sollten Sie vorlegen können. Solche Belege steigern den Immobilienwert. Sollten Sie Ihre Immobilie mit den Einrichtungsgegenständen veräußern wollen, so wird der Wert nochmals angehoben. Gerade dann, wenn es sich um sehr schöne Möbelstücke oder Bilder handelt.