Immobilienverwaltung – eine verantwortungsvolle Aufgabe
Als Immobilie bezeichnet werden Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und die damit fest verbundenen Bauwerke. Die mit deren Verwaltung einher gehenden Aufgaben sind technischer, kaufmännischer und organisatorischer Natur. Die Immobilienverwaltung unterscheidet sich nach deren Eigentum. Der größte Immobilienbesitzer ist der Staat. Er weist deren Verwaltung dafür bestimmten Behörden zu wie dem Liegenschaftsamt, dem Grünflächenamt, dem Straßenbauamt und anderen. Die Bezeichnungen wechseln, aber die Aufgabe bleibt erkennbar. Wohnbauten im Besitz der öffentlichen Hand werden überwiegend von dafür gegründeten, privatrechtlichen Unternehmen verwaltet.
Bedeutender Immobilienbesitz befindet sich in den Händen der Kirchen und von Stiftungen. Wie der Staat verwalten diese nur eigenes Eigentum. Natürlich kümmern auch alle Hausbesitzer sich um ihr Eigentum. Sie pflegen das Anwesen und halten es in einem bewohnbaren Zustand. Unter den Begriff Betriebsimmobilien fallen alle Immobilien, die für das Erreichen eines Betriebszwecks erforderlich sind. Ihre Verwaltung ist auf den Betriebszweck ausgerichtet. Der Bau von Mietwohnungsanlagen und deren Verwaltung ist der Geschäftszweck eines bedeutenden Wirtschaftszweigs. Die Betriebe und oft Einzelunternehmer, die sich auf die Verwaltung von Immobilien fremder Eigentümer spezialisiert haben, betreiben vornehmlich die Betreuung von Mietobjekten und von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Hauptaufgabe einer jeden Immobilienverwaltung stellt die technische Instandhaltung und Fortentwicklung dar. Neben der Beseitigung oder Eindämmung von Gebrauchsspuren fallen Wartungsarbeiten an technischen Systemen an. Diese müssen entweder vom Personal der Hausverwaltung selbst erledigt oder aber beauftragt werden. Die begleitenden Dokumentationen müssen erstellt und archiviert werden.
Bei der Beauftragung muss beachtet werden, dass vor allem Arbeiten im Versorgungsbereich (Elektrizität, Informationstechnologie, Wasserversorgung, Schmutzwasserentsorgung) mit den jeweiligen Trägern der Versorgung abgestimmt sein müssen. Größere Maßnahmen zur Instandhaltung oder Aufwertung müssen dem Eigentümer vorgeschlagen werden. Mit dessen Zustimmung werden Planungsaufträge erteilt, notwendige Genehmigungen eingeholt, Preisangebote eingeholt, die Finanzierung abgestimmt und schließlich nach der Auftragserteilung die Arbeiten koordiniert und abgenommen. Dazu müssen Unterlagen in einem prozesstauglichen Umfang gesammelt und archiviert werden.
Zu jeder Hausverwaltung gehören die Organisation meist wiederkehrender Aufgaben und deren Abrechnung. Dazu zählen Müllabfuhr, Winterdienst, Gartenpflege, Reinigung der gemeinschaftlich zugänglichen Innen- und Außenbereiche und zahlreiche weitere Aufgaben. Der kaufmännische Bereich umfasst die Vermietung der einzelnen Objekte und deren Verwaltung. Die Vermietung erfordert die Gestaltung von Mietverträgen, die bei Gewerbeobjekten sehr aufwendig sein kann, die Auswahl der Mieter und deren Betreuung. Für jedes Objekt muss eine eigene Buchhaltung erfolgen, die die Abrechnung des einzelnen Objekts ermöglicht. Dazu zählen die plausible Darstellung und Zuordnung der laufenden Kosten und die sorgfältige Eintreibung von Mietrückständen. Verwalter im privatwirtschaftlichen Bereich führen auch die Bankkonten für die Eigentümer und verantworten alle notwendigen Zahlungen an das Finanzamt, für Leistungen von Auftragnehmern, Anschaffungen, Gebühren und Ähnliches.
Die Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten zusätzlich Wohngeld und Umlagen, organisieren die Treffen der Eigentümergemeinschaft und führen deren Beschlüsse durch. Die Immobilienverwaltung verlangt neben großem Verantwortungsbewusstsein überdurchschnittlichen Einsatz. Havarien wie Wasserrohrbrüche finden meist außerhalb der Bürozeiten statt und Eigentümer erübrigen oft nur abends oder am Wochenende Zeit für eine Besprechung.